|
|
|
|
Finanzierung über Starthilfe
Für jeden Fahrschüler das passende Finanzierungsmodell. Zu absolut konkurrenzfähigen Konditionen. Plus eine besonders unkomplizierte Vertragsabwicklung.
Du musst entweder alleine oder zusammen mit deinem STARTHILFE Partner folgende Kriterien erfüllen:
( 1 ) Mindestens 18, höchstens 70 Jahre (Rückzahlung der letzten Kreditrate muss mit Erreichen des 75. Lebensjahres erfolgt sein.)
( 2 ) Regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen(siehe Anmerkungen) über 850 €
(Wird der Kredit zu zweit beantragt, sind gemeinsam 1.000 € regelmäßiges monatliches Netto-Einkommen(siehe Anmerkungen) erforderlich.)
( 3 ) Unbefristetes Beschäftigungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten
( 4 ) Wohnsitz in Deutschland
( 5 ) Deutsche Staatsangehörigkeit oder unbefristete Aufenthalts-/ Arbeitsgenehmigung
( 6 ) Kein negativer SCHUFA-Eintrag(siehe Anmerkungen)
Sechsmal ( JA ) bei dir oder deinem STARTHILFE Partner? Glückwunsch, jetzt heißt es nur noch Antrag stellen und los geht's.
Anmerkungen
Nettoeinkommen:
Bei zwei Kreditnehmern werden gemeinsam 1.000 € benötigt
Weihnachts-, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen zählen nicht zum Netto-Einkommen
Nicht als Einkommen werden angerechnet: Staatliche Zuschüsse/Leistungen wie Bafög oder Ausbildungsvergütungen, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Kindergeld, Waisenrente, Wohnzuschuss. Auszahlungen vom Sparbuch, Taschengeld oder andere freiwillige Zuwendungen von Familienangehörigen, Alimente.
Als Nebeneinkommen werden angerechnet: Erträge aus nebenberuflicher Tätigkeit (400 € Job), Mieteinnahmen (keine Untermiete), gesetzliche Rente, Rentenzahlungen durch Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-/Behindertenrente.
Beschäftigungsverhältnis:
Arbeitnehmer in Probezeit, Azubis, Hausfrauen, Arbeitslose, Zivil- und Wehrdienstleistende brauchen einen STARTHILFE Partner, können aber als zweiter Kreditnehmer den Kreditantrag stellen.
SCHUFA-Eintrag
SCHUFA ist die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. SCHUFA Mitglieder – Kredit gebende Unternehmen wie Kreditinstitute (z. B. Banken oder Kreditkartengesellschaften), Handels- und Dienstleistungsunternehmen (z. B. Mobilfunkanbieter oder Versandhäuser) – informieren die SCHUFA über Geschäftstransaktionen ihrer Kunden (z. B. Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte) und über eventuelle negative Zahlungserfahrungen mit ihren Kunden (z. B. Zahlungsverzug). Die SCHUFA verwaltet diese Kundeninformationen und gibt sie – bei berechtigtem Interesse (z. B. Kreditvergabe) und mit Zustimmung des Kunden (SCHUFA-Klausel) – an SCHUFA Mitglieder weiter.
|
|
|
|
|
| www.kiaukaundgoss.de |
|
|